Internet & Telefon
So einfach können Sie Ihr WLAN verbessern!
Viele Probleme bei einer schlechten Internetverbindung und der WLAN-Reichweite lassen sich oftmals schon durch eine einfache Veränderung der Position des WLAN-Kabelmodems oder Beseitigung einer Störquelle beheben. Hier finden Sie hilfreiche Tipps, wie Sie einfach Ihre WLAN-Stärke verbessern können.Zu den Tipps

Speed-Test
Weitere Informationen finden Sie unter hier.Häufige Fragen
Welche Produkte kann ich mit meinem fitflat Multimediaanschluss nutzen?
Wenn fitflat an Ihrer Adresse verfügbar ist, können Sie fitflat Produkte inklusive Fernsehen, Internet und Telefon nutzen. Für die Nutzung von Telefon und Internet benötigen Sie ein Modem, welches an die Netzabschlussdose angeschlossen wird. Dieses wird auf Wunsch von uns zur Verfügung gestellt.
Nicht immer ist der fitflat Netzanschluss multimediatauglich. In den meisten Fällen kann dieser dann durch unsere Mitarbeiter oder Partner vor Ort umgebaut werden. Gern unterbreiten wir Ihnen dafür ein Angebot.
Nicht immer ist der fitflat Netzanschluss multimediatauglich. In den meisten Fällen kann dieser dann durch unsere Mitarbeiter oder Partner vor Ort umgebaut werden. Gern unterbreiten wir Ihnen dafür ein Angebot.
Welche Telefonanschlüsse sind erreichbar?
Es können weltweit alle Festnetz- und Mobilfunkziele sowie die meisten Sonderrufnummern und alle Notrufnummern erreicht werden. Eine detaillierte Übersicht finden Sie im Preisblatt.
Welche Vorteile bieten die Kombiprodukte fitflat M +/ L + /XL +?
Mit unseren Kombiprodukten fitflat M +/L +/XL + surfen Sie mit bis zu 1.000 Mbit/s und telefonieren im dt. Festnetz kostenlos für nur 19,95 EUR in den ersten 6 Monaten. Damit sparen Sie bares Geld und erhalten alle Leistungen aus einer Hand.
Welche Vorteile hat der fitflat Multimediaanschluss DSL und VDSL gegenüber?
Der fitflat Multimediaanschluss - egal ob im Kabelfernsehnetz oder im Glasfasernetz - garantiert Ihnen einen hochwertigen Internetzugang. Im Gegensatz zu anderen Lösungen, wie zum Beispiel DSL, ist man völlig unabhängig von der Länge der Telefonleitung zum nächsten Verteilpunkt. Das bietet vielseitige Vorteile gegenüber anderen Anbietern, wie zum Beispiel:
- deutlich bessere Latenzzeiten (Ping-Zeiten) – ideal für das Online-Gaming
- kostenfreie Mehrplatzfähigkeit (Router ist in der FRITZ!Box integriert)
- Internet ist unabhängig vom Telefonanschluss und damit der Dialerschutz optimal
- Installation von fitflat durch unsere Techniker kostenfrei vor Ort
Wie ist die Sicherheit für den Internetzugang geregelt?
Aufgrund der ständig wachsenden Anzahl verschiedenster Gefährdungen aus dem World Wide Web ist es den Providern nicht möglich, vollkommene Sicherheit bis hin zum Kundencomputer zu gewährleisten. Es werden für den Internetzugang ausschließlich öffentliche Internet-Protocol-Adressen sogenannte IPs verwendet, die einen direkten Zugriff vom und ins Internet ermöglichen. Eine IP-Adresse dient zur eindeutigen Adressierung von Rechnern und anderen Geräten in einem IP-Netzwerk. Die IP-Adresse entspricht funktional der Telefonnummer in einem Telefonnetz. Daher ist es notwendig, dass jeder für die Absicherung seines Computers selbst sorgt und mit dem Einsatz entsprechender Software (Firewall, Antivirenprogramm u. a.) eigenverantwortlich den Schutz seiner Systeme sicherstellt. Diese Programme können aus dem Internet geladen werden. Man kann sie auch im Fachhandel oder bei Computerfirmen erwerben.
Wie lange dauert die Rufnummermitnahme?
Die Portierung erfolgt in der Regel innerhalb von 2-3 Wochen. Die Portierungsdauer ist darüber hinaus abhängig vom alten Provider bzw. vom alten Vertrag.
Bis zur erfolgreichen Portierung der alten Rufnummer kann mit der fitflat Telefonnummer telefoniert werden.
Bis zur erfolgreichen Portierung der alten Rufnummer kann mit der fitflat Telefonnummer telefoniert werden.
Wie richte ich meine FRITZ!Box richtig ein?
Wie schnell ist das Internet bei fitflat?
Die Geschwindigkeit der Internetverbindung richtet sich nach dem gewählten Produkt und dem vorhandenen Zugangsnetz. Im Glasfasernetz kann eine Geschwindigkeit von bis zu 1000 Mbit/s im Download und bis zu 1000 Mbit/s im Upload erreicht werden. Im Kabelfernsehnetz beträgt die maximale Geschwindigkeit bis zu 250 Mbit/s im Download und 50 Mbit/s im Upload. Bei den Internet-Tarifen von fitflat haben Sie die Wahl aus verschiedenen Produkten, die sich an unterschiedliche Zielgruppen richten. Denn nicht für jeden Internetnutzer lohnt sich die schnellstmögliche Verbindung. Unsere Empfehlungen finden Sie in der folgenden Tabelle.
fitflat Tarif | geeignet für |
fitflat M | Normalnutzer |
fitflat L | Vielnutzer, Streamer, Familien |
fitflat XL | Poweruser mit mehreren Geräten, WGs |
Wie viele Telefonapparate kann ich mit fitflat anschließen und wie viele Rufnummer stehen mir zur Verfügung?
An Ihre FRITZ!Box können bis zu 4 Internetgeräte per Netzwerkkabel (LAN) und beliebig viele WLAN-Geräte angeschlossen werden. Zum Telefonieren können 2 analoge Anschlüsse genutzt, sowie bis zu 8 kabellose Telefone (DECT) angeschlossen werden.
An Ihrem fitflat Telefonanschluss erhalten Sie standardmäßig zwei Rufnummern, mit denen Sie gleichzeitig telefonieren können. Eine davon ist ggf. Ihre alte Rufnummer, die Sie mitgenommen/portiert haben. Sie können auch noch mehr als zwei Rufnummern auf Ihren Anschluss schalten lassen und immer auf zwei Leitungen gleichzeitig telefonieren. Mit einer Fritz!Box können Sie bis zu 10 Rufnummern verwalten und nach Ihren Wünschen die jeweiligen Rufnummern auf dem einen oder anderem Anschluss klingeln lassen.
An Ihrem fitflat Telefonanschluss erhalten Sie standardmäßig zwei Rufnummern, mit denen Sie gleichzeitig telefonieren können. Eine davon ist ggf. Ihre alte Rufnummer, die Sie mitgenommen/portiert haben. Sie können auch noch mehr als zwei Rufnummern auf Ihren Anschluss schalten lassen und immer auf zwei Leitungen gleichzeitig telefonieren. Mit einer Fritz!Box können Sie bis zu 10 Rufnummern verwalten und nach Ihren Wünschen die jeweiligen Rufnummern auf dem einen oder anderem Anschluss klingeln lassen.
Verbraucherhinweise Minderungsrecht
gemäß § 57 Absatz 4 Satz 1 Nr. 1 Telekommunikationsgesetz
Seit dem 01.12.2021 sieht das Telekommunikationsgesetz ein Minderungsrecht vor, sofern Verbraucher von erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen bei der Geschwindigkeit bei Festnetz-Internetzugängen im Down- und Upload betroffen sind und insoweit die tatsächliche Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht.
Damit Sie als Verbraucher das Minderungsrecht gegebenenfalls geltend machen können, sind Sie verpflichtet, die Leistungsabweichung mit geeigneten Leistungsmessungen nachzuweisen.
Um die Messung richtig durchzuführen, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Seit dem 01.12.2021 sieht das Telekommunikationsgesetz ein Minderungsrecht vor, sofern Verbraucher von erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen bei der Geschwindigkeit bei Festnetz-Internetzugängen im Down- und Upload betroffen sind und insoweit die tatsächliche Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht.
Damit Sie als Verbraucher das Minderungsrecht gegebenenfalls geltend machen können, sind Sie verpflichtet, die Leistungsabweichung mit geeigneten Leistungsmessungen nachzuweisen.
Um die Messung richtig durchzuführen, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Womit führe ich die Messung durch?
Nutzen Sie für die erforderlichen Leistungsmessungen ein von der Bundesnetzagentur zertifiziertes Messtool. Bislang ist ausschließlich die Messsoftware der Bundesnetzagentur für entsprechende Messungen zugelassen.
Wie führe ich die Messung durch?
- Folgen Sie den Anweisungen des Messtools, um verwertbare Leistungsmessungen durchzuführen. Beachten Sie dabei unbedingt, dass eine kabellose Messung, d. h. auf WLAN-Basis, ausdrücklich nicht zulässig ist.
- Trennen Sie vor der Messung alle Geräte, die auf das Netz zugreifen. Denken Sie dabei insbesondere auch an Spielekonsolen, Smartphones, Tablets, Sprachassistenten, Streaming-Boxen, Smart Home-Anwendungen usw.
- Führen Sie die Messungen durch und beachten Sie dabei die folgenden Vorgaben der Bundesnetzagentur (Allgemeinverfügung Nr. 99/2021):
- Führen Sie insgesamt mindestens 30 Messungen verteilt auf drei Messtage, d. h. mindestens 10 Messungen pro Messtag, durch.
- Alle Messungen müssen innerhalb eines Gesamtzeitraumes von maximal 14 Kalendertagen vorgenommen werden.
- Zwischen den Messtagen muss ein zeitlicher Abstand von mindestens einem Kalendertag liegen.
- Auch muss jeweils zwischen der fünften und sechsten Messung eines Messtages ein zeitlicher Abstand von mindestens 3 Stunden eingehalten werden.
- Alle anderen Messungen innerhalb eines Messtages müssen mit einem Abstand von mindestens 5 Minuten erfolgen.
- Werten Sie die Messergebnisse aus.
Wie gehe ich nach der Messung und der Auswertung der Messergebnisse vor?
Wenn Sie feststellen, dass
dann kommen Sie gern auf uns zu!
- nicht an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 Prozent der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden oder
- nicht in 90 Prozent der Messungen die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit erreicht wird oder
- an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal die minimale Geschwindigkeit unterschritten wird,
dann kommen Sie gern auf uns zu!