- nicht an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal 90 Prozent der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden oder
- nicht in 90 Prozent der Messungen die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit erreicht wird oder
- an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal die minimale Geschwindigkeit unterschritten wird,
dann kommen Sie gern auf uns zu!